Irritative Effekte von Roggenmehl auf die Atemwege?
von
Dr. ... (Haut- und Geschlechtskrankheiten)
Mein Beitrag richtet sich in erster Linie an Allergologen, Pulmologen, HNO-Ärzte:
Bei einem Gutachtenpatienten (Azubi Bäcker) treten am Arbeitsplatz Rhinitis und Konjunktivitis auf. Bekannte atopische Dermatitis, Gräser-/ Roggenpollenallergie- entsprechend hohe RAST Werte und ausgeprägte Prick- Reaktion auf Roggen- Pollen. Pricktestung auf diverse Mehle ist negativ, CAP- RAST Werte um die 1 bis 4 kU/l (CAP RAST 1-3) je nach Mehlsorte. Ausserdem heftig erhöhtes Ges IgE. Ich halte eine Mehlallergie daher für sehr unwahrscheinlich, es bleibt dennoch die Rhinitis am Arbeitsplatz zu erklären. Wir wissen, dass Roggenstroh und -staub irritativ an Haut und Schleimhäuten wirken können. Ist bekannt, ob auch Roggenmehl irritative Effekte an den Schleimhäuten entfalten kann oder ist eher allgemein von einer hyperreagiblen Bronchialschleimhaut auszugehen? Ist eine entsprechende Literaturstelle bekannt?
Wurde mit nativen Mehlen ein Prick- oder Scvratchtest gemacht oder nur mit fertig konfektionierten Lösungen?
Für ein BG-Gutachten ist Prick und spezifisches IgE allein oft nicht ausreichend. Erforderlich ist eine Provokation unter dem Arbeitsplatz ähnlichen Bedingungen, also mit Inhalation von Mehlstaub. Das geschieht klassischerweise in einer geschlossenen Kammer mit Rühren von mitgebrachtem Mehl in einer Schüssel. Alternativ kann direkt inhaliert werden, z.B. unter Zuhilfenahme von Inhalationskapseln für z.B. von Foradil P, jeweils nach Inhalation von Laktose als Kontrolle.
Auch ein nasaler Provokationstest ist möglich.
Das sollte aber nur beim erfahrenen Pneumologen mit bodypolethysmografischer Lungenfunktionsmessung und mindestens Peakflow-Kontrolle über 24 Stunden erfolgen.
Die CAP-Werte sind doch erhöht auf 1-3, oder? Das wäre ja bei entsprechender Klinik schon ein handfester Hinweis auf eine Sensibilisierung.
Besteht denn eine durch unspezifische bronchiale Provokation (Carbachol, Methacholin? objektivierte bronchiale Hyperreagibilität? Diese wäre ebenfalls Voraussetzung zur Anerkennung eine BK 4301.
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Dr. ... Haut- und Geschlechtskrankheiten
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Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. So wünsche ich mir nebenbei bemerkt diese Foren häufiger.
Der Pricktest erfolgte mit Fertiglösungen. Die Mehlstaubprovokation wie beschrieben würde m.E. nicht klären, ob es sich um eine allergische oder irritative Reaktion handelt.
In der Tat bin ich auch der Meinung, dass hier der Verdacht auf eine BK 4301/02 besteht und diese pulmologisch abzuklären ist. Ich halte aber RAST- Werte von f004 (Weizenmehl) = 2,38 kU/l; f007 (Hafermehl) = 0,29 kU/l; f005 Roggenmehl) = 1,94 kU/l für vernachlässigbar bei einem Ges IgE von sage und schreibe 13.000 (in Worten dreizehntausend!) kU/l und bin daher der Meinung, dass die Rhintis am Arbeitsplatz eher irritativer Natur sein kann. Die endgültige Beurteilung kann nicht mir- dem dermatologisch- allergologischen Gutachter obliegen mangels Möglichkeit, die klinische Relevanz zu prüfen. Ich habe daher in dem Gutachten auch nur Stellung zu der Frage ekzematöser Hautveränderungen (BK 5101) genommen und zusätzlich die Frage BK 4301/02 aufgeworfen und an die BG zurückgegeben.direkt kommentieren
Dr. ... Allgemeinmedizin
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Das Bäckerasthma ist meines Wissens die häufigste beruflich bedingte Atemwegserkrankung generell. Mehltyp ist sekundär. Entscheidend ist wohl die Staubpartikelgröße. Übersicht BG Nahrungsmittel www.bgn.de. Ansprechpartner: jede arbeitsmedizinische Fakultät z.B. LMU München Institut für Arbeitsmedizin Próf. Nowak Tel.: 089 / 5160 - 2301.direkt kommentieren
Dr. ... Arbeitsmedizin
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Mehl- und Backmittelstäube sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung und haben eine allergene Potenz, die derjenigen der Isocyanate nahekommt. Für eine Sensibilisierung reichen bei Exposition in einer Mehlstaubwolke bereits wenige tiefe Atemzüge. Entscheidend sind Luftkonzentrations-Peaks, nicht die Dauer der Exposition. Insofern ist auch der Provokationstest bedenklich.
Was die Abgrenzung symptomloser Patienten, Rhinitispatienten und Asthmatiker angeht, so empfehle ich die Forschungsergebnisse der BAuA zu sichten: www.baua.de/nn_5846/sid_75AFC8...
Eine einfache Hyperreagibilität halte ich bei Mehlstäuben für unwahrscheinlich, aber das ist natürlich nur meine Meinung.
Für einen begründeten Verdacht i. S. d. BeKV als Basis für eine Anzeige reichen die Ergebnisse aber aus, den Rest muß der Unfallversicherungsträger im BK-Verfahren klären.direkt kommentieren
Pneumologie
Für ein BG-Gutachten ist Prick und spezifisches IgE allein oft nicht ausreichend. Erforderlich ist eine Provokation unter dem Arbeitsplatz ähnlichen Bedingungen, also mit Inhalation von Mehlstaub. Das geschieht klassischerweise in einer geschlossenen Kammer mit Rühren von mitgebrachtem Mehl in einer Schüssel. Alternativ kann direkt inhaliert werden, z.B. unter Zuhilfenahme von Inhalationskapseln für z.B. von Foradil P, jeweils nach Inhalation von Laktose als Kontrolle.
Auch ein nasaler Provokationstest ist möglich.
Das sollte aber nur beim erfahrenen Pneumologen mit bodypolethysmografischer Lungenfunktionsmessung und mindestens Peakflow-Kontrolle über 24 Stunden erfolgen.
Die CAP-Werte sind doch erhöht auf 1-3, oder? Das wäre ja bei entsprechender Klinik schon ein handfester Hinweis auf eine Sensibilisierung.
Besteht denn eine durch unspezifische bronchiale Provokation (Carbachol, Methacholin? objektivierte bronchiale Hyperreagibilität? Diese wäre ebenfalls Voraussetzung zur Anerkennung eine BK 4301.
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