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von  Silber-Mitglied Dr. ... (Allgemeinmedizin) am  18. April 2009
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Die Firma CompuMed ändert zum 01.05. ihre AGB. U.a. soll die Vergütung für die Softwarepflege jetzt jährlich im voraus fällig werden (statt bisher vierteljährlich) und Medikamenteninformationen sind kein Pflichtbestandteil der regelmäßigen Pflegeleistungen mehr. Es wäre m.E. sinnvoll, wenn alle CompuMed-Nutzer die neuen AGB sorgfältig durchlesen und zumindest den beiden obengenannten Änderungen widersprechen würden; Sie haben 8 Wochen
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Stichwörter: Praxis-EDV, Softwarepflege
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