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Potentielle Umsatzsteuerpflicht bestimmter z.B. dermatologischer Leistungen

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Haut- und Geschlechtskrankheiten) am  21. Dezember 2010
Potentielle Umsatzsteuerpflicht bestimmter z.B. dermatologischer Leistungen
Die ärztlichen Eingriffe, die nicht der Heilbehandlung dienen, sind im Folgejahr umstzsteuerpflichtig, wenn diese im laufenden Jahr 17.500 Euro überschritten haben. Für mich stellt sich die Frage, wo die Grenze der Heilbehandlung liegt: Ich halte die Laserepilation bei Hirsutsmus oder Follikulitis bei pili recurvati z.B. zweifelsohne für eine Heilbehandlung, die nur deshalb nicht von den gesetztlichen Krankenkassen übernommen wird, weil sie „unwirtschaftlich“ ist. Die...
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Stichwörter: Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, USt, MwSt, Heilbehandlung, Umsatzsteuerpflicht, IGeL,
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