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Pentalong nicht erstattungsfähig

von  Mitglied Dr. ... (Innere Medizin) am  8. Februar 2012
Pentalong nicht erstattungsfähig
Durch Mundpropaganda habe ich erfahren, daß Pentalong nicht mehr erstattungsfähig ist, da weiterführende Studien dem Amnog nicht vorgelegt werden konnten. Also Regressgefahr! Bisher hat die KV es verpasst zu informieren. Warum sollen wir Ärzte erst nach 2 Jahren durch Regresse solche stillen Änderungen erfahren?
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