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Muster 10A - "Pseudodiagnosen" angeben?

von  Gold-Mitglied Dr. ... (Allgemeinmedizin) am  20. November 2008
Muster 10A - "Pseudodiagnosen" angeben?
Spricht irgendetwas dagegegen, im Diagnosefeld des Laboranforderungsbogens Musters 10A stets "Wischiwaschi-ICD-Kürzel" wie z.B. R74.9V R94.8V oder R69 anzugeben oder wird das auch auf Plausibilität überprüft? Die Zeitersparnis wäre nicht zu verachten ;)
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Stichwörter: Muster 10A, ICD, ICD-10, DSM-IV, Klassifikation, EBM, DRG, GOÄ, Abrechnung
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