Tipps: IGeL – Allgemeine Hinweise von coliquio Ärzten

24. August 2010 · Kategorie: Tipps 
Tipps zum Igeln

Immer mehr Kassen schränken die Übernahme von Kosten für bestimmte Behandlungen ein. Folglich gilt es immer öfter, den Patienten die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) vorzustellen und diese dann auch professionell und kostendeckend abzurechnen.

In regelmäßigen Abständen tauchen Beiträge in unserem Expertennetzwerk auf, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

 
 

Folgende Ratschläge geben Ärzte in verschiedenen Beiträgen auf coliquio:

Aufklärung und Beratung

  • Formularvordrucke mit der genauen Erklärung der Leistung, sowie dem Preis und der Erklärung, dass die Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird, sind eine sichere Informationsgrundlage für den Patienten.
  • Sprechen Sie offen über Nutzen und Risiken der vorgeschlagenen IGeL.

Vertrag schriftlich oder mündlich?

  • Wer IGe-Leistungen gegen Rechnung erbringen möchte, ist gut beraten, einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschließen. Vordrucke und Vorschläge hierzu gibt es im Internet.
  • Viele Leistungen werden einfach mündlich vereinbart. Gerade bei kleineren Beträgen durchaus üblich. Ein späteres Mahnen/Einklagen einer offenen Rechnung ist hier jedoch schwierig.

Rechnung oder Barzahlung?

  • Die meisten Ärzte sprechen sich klar für eine Behandlung gegen Barzahlung bzw. Vorkasse aus.
  • Einige gehen den Mittelweg und lassen sich Ihre erbrachten IGe-Leistungen per EC-Karte bezahlen.
  • Ein freundlicher Hinweis des Praxispersonals „auf Grund der schlechten Zahlungsmoral ANDERER Patienten machen wir das jetzt nur noch so“, scheint in diesem Zusammenhang gut zu funktionieren.

Ein Auszug von Beiträge auf coliquio zum Thema IGeL:

Nützliche Links zum Thema

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