Keine Richtgrößenprüfung mehr? |
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Dr. ... (Neurologie und Psychiatrie) am 1. Juli 2009 |
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Keine Richtgrößenprüfung mehr?
Ab 2007 wurden Rabattverträge zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen eingeführt. Die Höhe der Rabatte wird nicht bekannt gegeben. Daraus folgt, das die Höhe eines praxisindividuellen Arzneimittelverordnungsvolumens ab 2007 nicht mehr ermittelbar ist. Folglich kann keine Richtgrößenprüfung mehr durchgeführt und hierdurch kein Regress mehr festgesetzt werden.
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Stichwörter: Rabattverträge, Richtgrößenprüfung
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